Kurzzeit- und Verhinderungspflege - Entlastung für pflegende An- und Zugehörige
Unter Kurzzeitpflege versteht man eine „rund-um-die-Uhr“ Betreuung und Pflege in einer stationären Pflegeeinrichtung für eine vorab vereinbarte Zeit, maximal für 28 Tage im Jahr. Die häusliche Pflege und Betreuung von demenziell erkrankten und/oder körperlich eingeschränkten Angehörigen kann große körperliche und seelische Belastungen mit sich bringen. Umso wichtiger ist es, Urlaubs- und Erholungsphasen in Anspruch zu nehmen, damit die eigenen Kraftreserven zum Wohle des pflegebedürftigen Angehörigen wieder aufgefüllt werden können.
Auch eine plötzliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes kann die häusliche Versorgung vorübergehend erschweren oder unmöglich machen. Es gibt vielfältige Gründe für die Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege.
Wenden Sie sich gerne an uns, wenn ...
- Sie als pflegender An- und Zugehöriger aufgrund einer Urlaubsreise die Pflege vorübergehend nicht ausüben können.
- Sie als pflegender An- und Zugehöriger selbst erkranken und die häusliche Versorgung vorübergehend nicht wahrnehmen können.
- Ihr zu pflegender Angehöriger z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt noch Zeit braucht, um körperliche und geistige Fähigkeiten wieder aufzubauen.
Grundsätzlich ist die Kurzzeitpflege eine gute Möglichkeit, die Atmosphäre, das Leben und Wohnen in unserer Einrichtung auf Probe kennenzulernen! Im Wilhelm-Langemann-Haus stehen zurzeit bis zu 15 eingestreute Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung.
Sind bestimmte Kriterien erfüllt, haben Sie zusätzlich einen Anspruch auf die sogenannte Verhinderungspflege, ebenfalls für maximal 28 Tage im Jahr.
Wir stehen Ihnen bei individuellen Fragen rund um die Kurzzeitpflege bzw. Verhinderungspflege gerne beratend zur Seite!